FAQ

Antworten
auf häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie nützliche Informationen für:

Mietinteressenten

Mieter

Mitglieder

Mietinteressenten

Sie können uns über den Interessentenbogen Ihre Wohnungswünsche mitteilen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Nachfragesituation je nach Wohnungsgesuch zu längeren Wartezeiten kommen kann, bis Sie Wohnungsangebote von uns erhalten.

zum Interessentenbogen

Um unseren Interessentenbogen auszufüllen und sich vormerken zu lassen müssen Sie kein Mitglied sein. Eine Mitgliedschaft wird erst notwendig, wenn Sie ganz konkret eine Wohnung bei der Baugenossenschaft Familienheim anmieten. Die Höhe der nötigen Mitgliedsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße und beträgt maximal €1.500. Dafür entfällt die Kaution.

Je nach Wohnungsgesuch kann dies im aktuellen Marktumfeld mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre, dauern.

Nein. Viele Wohnungen werden zunächst unseren vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten angeboten. Um sich vormerken zu lassen, nutzen Sie bitte unseren Interessentenbogen.

zum Interessentenbogen

Bei unserer Genossenschaft fällt keine Kaution an. Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie aber Mitglied in unserer Genossenschaft werden und Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Höhe der nötigen Mitgliedsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße und beträgt maximal 1.500 €.

Aufgrund zunehmender nachbarschaftlicher und zwischenmenschlicher Probleme können wir derzeit leider keine neuen Haustiergenehmigungen für Hunde oder Katzen ausstellen. Die Haltung von Kleintieren (Fische, Hamster, Meerschweinchen, etc.) ist generell erlaubt.

Grundsätzlich werden unsere Wohnungen ohne Einbauküche vermietet. Doch: Ausnahmen bestätigen die Regel. Sollte eine Wohnung mit einer Einbauküche ausgestattet sein oder sollte es die Möglichkeit geben, die Einbauküche vom Vormieter zu übernehmen, machen wir Sie im Angebot darauf aufmerksam.

Der allergrößte Teil unseres Wohnungsbestands ist mit Breitbandanschlüssen ausgestattet. Zunehmend werden unsere Häuser auch mit Glasfaseranschlüssen, teilweise bis in die Wohnungen, ausgestattet.

Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen finden Sie hier:

Kontakt

Selbstverständlich sind wir nach vorheriger Terminvereinbarung auch gerne außerhalb unserer Öffnungszeiten für Sie da.

Mieter

Melden Sie einen Schaden einfach online über unser Formular:

Schadensmeldung

In dringenden Fällen und Notfällen erreichen Sie unseren technischen Notdienst das ganze Jahr rund um die Uhr unter 07721 8991-26.

Die TV-Versorgung der Familienheim-Häuser wird über unseren Dienstleister Cable4 betreut. Sie erreichen die kostenfreie Hotline von Cable4 unter 0800 1315400.

Die Rauchwarnmelder der Familienheim-Häuser werden über unseren Dienstleister Minol betreut. Sie erreichen die Rauchwarnmelder-Hotline von Minol unter 0711 94911999.

Wenn Sie in einem Familienheim-Haus in der Christel-Pache-Str. oder in der Vöhrenbacher Str. in VS-Villingen wohnen, wenden Sie sich bitte an unseren Dienstleister Metrona unter 0800 0001797.

Die Frist für die Kündigung einer Wohnung beträgt drei Monate zum Monatsende, wobei die Kündigung bis zum Dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein muss, um den jeweiligen Monat noch zur Frist zu zählen. Stellplatz- und Garagenmietverhältnisse können mit den im Mietvertrag genannten Fristen gekündigt werden. Bitte nutzen Sie für Ihre Kündigung folgendes Kündigungsformular. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen immer schriftlich, also mit Ihrer Original-Unterschrift, und von allen im Mietvertrag genannten Mietenden unterschrieben bei uns eingehen müssen. Eine Kündigung per E-Mail ist leider nicht möglich.

Kündigungsformluar

In dringenden Fällen und Notfällen erreichen Sie unseren technischen Notdienst das ganze Jahr rund um die Uhr unter 07721 8991-26.

Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe.

Vermeiden Sie Flammen und Funken: Betätigen Sie keine Schalter, benutzen Sie kein Telefon oder Handy. Öffnen Sie alle Fenster und Türen und sorgen Sie für Durchzug. Drehen Sie den Gashahn zu. Warnen Sie Mitbewohner/-innen (klopfen, nicht klingeln!) und verlassen Sie das Haus.

Rufen Sie dann bei der zuständigen Netzleitstelle an:

  • Villingen-Schwenningen, Mönchweiler und Niedereschach: 07721 4050 4444
  • St. Georgen: 0800 0861 861
  • Spaichingen: 0800 0510 101 oder 0741 510101
  • Tettnang: 07542 9379 299
  • Tübingen: 07071 157 112

Die nachfolgenden Aufstellungen gelten nur für Häuser, in denen die jeweiligen Arbeiten nicht von einem Hausmeister-Service übernommen werden.

Große Kehrwoche

1. Haus- und Außenanlagen sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

2. Die Hausbewohner haben lt. Einteilungsplan folgendes zu reinigen und zu pflegen:

  • die Hausflure vor den einzelnen Kellerräumen
  • den allgemeinen Abstellraum einschließlich Fahrradraum
  • den Trockenraum
  • den gemeinsamen Speicher
  • die Zugangstreppe zum Speicher
  • den Aufzug
  • die Außenanlage
  • den Standplatz der Müllgefäße
  • die Zugangswege zum Haus einschließlich Bürgersteig
  • die Hauseingangstüre einschließlich Briefkastenanlage

3. Für die Entleerung und Pflege des Hausmülleimers/Container ist zu sorgen.

 

Kleine Kehrwoche

Die Treppenhausreinigung ist innerhalb der einzelnen Stockwerke wochenweise von den jeweiligen Mietparteien vorzunehmen und umfasst:

  • Zugangstreppe, Podest vor den Wohnungen und Treppenhausfenster.
  • Für die Dauer einer Abwesenheit oder im Krankheitsfall hat der/die Hausbewohner/-in dafür zu sorgen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden.

Die dem Hauseigentümer auferlegte Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege und Zugänge wird auf den Mietenden übertragen.

Wer alters- oder gesundheitsbedingt diese Pflichten nicht erfüllen kann, muss für entsprechenden Ersatz sorgen. Falls daraus Kosten entstehen, sind diese vom Mietenden zu tragen.

Im Winter sind die Zugangswege zum Haus und die Gehwege/Bürgersteige entlang dem Haus, gemäß der von der zuständigen Gemeinde herausgegebenen Streupflichtsatzung, bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.

Den zeitlichen Einsatz regelt der vom Vermieter aufgestellte Reinigungs- und Winterdienstplan. Bei starkem Schneefall bitten wir die Hausgemeinschaft um gegenseitige Unterstützung.

Zunächst empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen. Viele Probleme lassen sich in einer freundlichen Unterhaltung klären. Sollten Sie auf diesem Wege nicht weiterkommen, lassen Sie uns Ihre Beschwerde bitte schriftlich per Brief oder E-Mail und möglichst detailliert zukommen. Wir werden dann die weiteren Schritte abstimmen.

Bei Ruhestörung oder Gewalt rufen Sie die Polizei.

Grundsätzlich gilt Kinderlärm nicht als Ruhestörung oder Lärmbelästigung und ist zu tolerieren. Eltern und Kinder sollten aber natürlich – insbesondere während der Ruhezeiten – Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Kinderlärm zu viel wird, suchen Sie bitte das Gespräch mit den Eltern. Vieles lässt sich in einer freundlichen Unterhaltung klären.

Mitglieder

Hier finden Sie einen ausfüllbaren Freistellungsauftrag für Ihre Dividende. Lassen Sie uns diesen bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen.

Freistellungsauftrag

Eine Kündigung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (bei uns ist es das Kalenderjahr) möglich. Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von Pflichtanteilen während eines laufenden Mietverhältnisses nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung. Diese finden Sie hier:

Satzung

Nein. Derzeit können nur Wohnungs- oder Gewerbemieter eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erwerben.

Anstelle der sonst üblichen Mietkaution erwerben unsere Mieter/-innen Mitgliedschaftsanteile und werden so Miteigentümer/-in unserer Genossenschaft. Eigenbedarfskündigungen sind somit ausgeschlossen. Die Höhe der zu zeichnenden Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Selbstverständlich können Sie die Mitgliedschaft zusammen mit Ihrem Mietverhältnis kündigen und erhalten dann – sofern wir Ihre Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückerhalten – das Geld wieder ausgezahlt. Im Unterschied zu einer Kaution kann die Auszahlung allerdings etwas länger dauern, da die Geschäftsanteile immer nur zum Jahresende gekündigt werden können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung. Diese finden Sie hier:

Satzung

Eine Kündigung ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (bei uns ist es das Kalenderjahr) möglich. Die Kündigung muss uns mindestens drei Monate vorher schriftlich zugehen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von Pflichtanteilen während eines laufenden Mietverhältnisses nicht möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung. Diese finden Sie hier:

Satzung

Nein. Die benötigten Geschäftsanteile müssen vollständig vor der Schlüsselübergabe bei uns eingezahlt werden.