Wichtige Informationen zur Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen / Tipps zum Energiesparen

Liebe Mieterinnen und Mieter,

die Kosten für die Brennstoffe, die der Beheizung von Wohngebäuden dienen, sind in den letzten Monaten sehr stark gestiegen, teilweise haben sie sich vervielfacht. Unsere gasbeheizten Wohnanlagen profitieren aktuell noch von einem langfristig vereinbarten, sehr günstigen Gaspreis. Auf der Grundlage von § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) kann die Bundesnetzagentur allerdings bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Feststellung treffen, dass eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland vorliegt. Dann würde es auch bei uns zu einer kurzfristigen, auch erheblichen Preisanpassung kommen können. Dieser Fall ist bislang nicht eingetroffen und deshalb in den aktuellen Erhöhungen der Heizkosten-Vorauszahlungen nicht enthalten.

Die aktuell versendeten sehr starken Erhöhungen der Heizkostenumlagen auf den 01.10.22 beruhen bei gasbetriebenen Anlagen vielmehr auf drei gesetzlichen Umlagen, welche definitiv zum 01.10.2022 eingeführt werden:

  • Mit der Gasspeicherumlage (§35e Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) sollen die Kosten für die Füllung der Gasspeicher und die Speicherung des Gases auf die Verbraucher umgelegt werden. Sie wird 0,059 Cent pro kWh zzgl. MwSt betragen.
  • Mit der Umlage zur saldierten Preisanpassung (§ 26 Energiesicherungsgesetz – EnSiG) sollen die erheblichen Mehrkosten bei der Ersatzbeschaffung fehlende Gaslieferungen aus Russland solidarisch auf alle Verbraucher umgelegt werden. Sie wird 2,4 Cent pro kWh zzgl. MwSt betragen.
  • Die Regelenergieumlage, welche es bereits seit mehreren Jahren gibt, wird jedes Jahr neu festgesetzt. Aktuell liegt sie bei null Euro, soll aber ab dem 1.10.2022 auf 0,57 Cent pro kWh zzgl. MwSt erhöht werden.


Die jetzigen Erhöhungen sollen Sie, als unsere Mieterinnen und Mieter, vor exorbitant hohen Nachzahlungen für die Abrechnungsjahre 2022 und 2023 schützen und Ihnen möglichst frühzeitig die Möglichkeit zur finanziellen Vorsorge geben. So haben Sie die Möglichkeit, das im September zur Auszahlung anstehende Energiegeld, zurückzulegen oder ggf. anstehende anderweitige Ausgaben zurückzustellen. Selbstverständlich werden wir die Vorauszahlungen wieder senken, wenn es eine Veranlassung dazu gibt.

Um den erwarteten extremen Anstieg der Heizkosten abzufedern, werden wir zudem alle unsere Heizanlagen vor der Heizperiode 2022/2023 mit einem besonderen Fokus auf der Möglichkeit der Energieeinsparung eingestellt haben. Diese bedarf allerdings Ihrer unbedingten Mithilfe.

Bitte machen Sie mit und beachten unsere Energiespartipps zum richtigen Heizen und Lüften:

Richtig heizen:

  • Räume auf höchstens 20 Grad heizen (Thermostatventil auf mittlerer Stufe). Wichtig: 1 Grad weniger Innenraumtemperatur spart 6 % Heizkosten!
  • Thermostatventile nie ganz abdrehen, auch nicht tagsüber und nachts. Damit die vom Wärmeerzeuger produzierte Wärme auch abgenommen und Feuchtigkeitsschäden werden vermieden.
  • Duschen statt Baden spart teures Warmwasser.
  • Heizkörper frei von Möbeln und langen Vorhängen halten, damit warme Luft zirkulieren kann.
  • Vorsicht mit Elektroheizungen/Heizlüftern! Sie verursachen sehr hohe Stromkosten. Bei Netzüberlastung kann es zu kompletten und längeren Stromausfällen kommen.
  • Sonderfall Gasetagenheizung: Hier den Raumregler (meistens im Wohnzimmer) auf die Wunschtemperatur (höchstens 20 Grad) einstellen und das Thermostatventil ganz öffnen, damit nicht mehr Wärme erzeugt wird, als nötig. In den weiteren Räumen Thermostatventil nach Bedarf einstellen, in der Regel auf mittlerer Stufe.


Richtig lüften:

  • 2-3mal am Tag Stoßlüften, besonders vor der Arbeit, nach dem Duschen oder Kochen: Heizungsthermostate ganz abdrehen, damit das Heizwasser nicht auskühlt. Dann alle Fenster für etwa 3-5 Minuten weit öffnen. Nach dem Schließen die Thermostate wieder aufdrehen.
  • Gekippte Fenster unbedingt vermeiden! Dadurch kühlen die Laibungen aus, es bildet sich Schimmel und es entweicht permanent teuer erwärmte Raumluft.
  • Kellerfenster in der Heizperiode geschlossen halten, damit die Decke zum 1. Wohngeschoss nicht auskühlt.


Sind Sie eventuell wohngeldberechtigt?

  • Wer ein geringes Einkommen hat und für seine Miete selbst aufkommt, sollte das prüfen. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

 

Hier finden Sie die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel" mit Hinweisen auf Effizienz- und Einsparinformationen.